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Niederschlagswassergebühr

Niederschlagswasser ist nach § 54 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WHG das von Niederschlägen aus dem Bereich von bebauten oder befestigten Flächen gesammelt abfließende Wasser.

Die Niederschlagswassergebühr berechnet sich über die Größe der befestigten und versiegelten Fläche eines Grundstückes. Hierzu zählen zum Beispiel Gebäude und Parkplätze von Gewerbebetrieben und Einkaufsmärkten. Die Gebühren für Privathaushalte werden anhand der bebauten Grundstücksfläche und der versiegelten Beläge berechnet.

Zuständigkeit: Betriebszweig Abwasserbeseitigung