Abwassergebühren
Für die Inanspruchnahme der städtischen Abwasseranlage erhebt die Stadt Bad Berleburg Abwassergebühren (Benutzungsgebühren) zur Deckung der Kosten die aus Neubau, Erhaltung und Betrieb entstehen.
Die Stadt Bad Berleburg erhebt getrennte Abwassergebühren für die Beseitigung von Schmutzwasser und Niederschlagswasser. Darunter zählt das Sammeln, Fortleiten, Behandeln, Einleiten, Versickern, Verregnen und Verrieseln, sowie das Entwässern von Klärschlamm im Zusammenhang mit der Beseitigung des Abwassers.
Die Schmutzwassergebühr bemisst sich nach dem Frischwassermaßstab.
Die Niederschlagswassergebühr (Regenwassergebühr) bemisst sich auf der Grundlage der Quadratmeter bebauten (beziehungsweise überbauten) und/oder befestigten Flächen auf den angeschlossenen Grundstücken, von denen Niederschlagswasser abflusswirksam in die gemeindliche Abwasseranlage gelangen kann.
Zuständigkeit: Betriebszeig Abwasserbeseitigung
Einmaliger Kanalanschlussbeitrag
Niederschlagswassergebühren
Schmutzwassergebühren
Kleinkläranlagen
Satzungen
Formulare
1) | Flächenerhebungsbogen zur Berechnung der Niederschlagswassergebühr - (PDF / 107 kB) |
2) | Abrechnung der Schmutzwassergebühr - Eigentumswechsel Wasserbeschaffungsverbände - (PDF / 333 kB) |
3) | Abrechnung der Wasser- und Schmutzwassergebühren Eigentumswechsel - (PDF / 364 kB) |