Versammlungs- und Demonstrationsrecht
Versammlungen und Demonstrationen werden bei der Kreispolizeibehörde beantragt. Die Abteilung Sicherheit und Ordnung führt ein Register über stattgefundene Veranstaltungen und kontrolliert die genehmigten Versammlungen und Demonstrationen durch Mitarbeiter des Ordnungsamtes.