Datenschutzbeauftragte/r
Der Blickwinkel der behördlichen Datenschutzbeauftragten geht in zwei Richtungen: Zum einen sollen sie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf allen Ebenen motivieren, sensibel mit den ihnen anvertrauten Daten umzugehen und zum anderen die Behördenspitze veranlassen, die Leitungsverantwortung auf dem Gebiet des Datenschutzes problembewusst und informiert wahrzunehmen.
Aufgaben
Die beziehungsweise der städtische Datenschutzbeauftragte ist zuständig für alle Fragen, die den Schutz personenbezogener Daten einschließlich der hiermit verbundenen Datensicherheit im Zusammenhang mit der Verwaltungstätigkeit der Stadt Bad Berleburg betreffen, also das Handeln städtischer Dienststellen und Beschäftigen.
Sie beziehungsweise er ist in der Ausübung dieser Aufgaben weisungsfrei und unmittelbar an den Bürgermeister angebunden.
In diesem Zusammenhang hat der beziehungsweise die Datenschutzbeauftragte die in der EU-Datenschutzgrundverordnung (Artikel 39) genannten Mindestaufgaben:
- Unterrichtung und Beratung des Bürgermeisters in Grundsatzfragen zum Datenschutz
- Unterrichtung, Beratung und Unterstützung der Fachbereiche und Beschäftigten, einschließlich der Personalvertretung in allen Fragen des Datenschutzes
- Unmittelbare Ansprechperson aller Beschäftigten der Stadt Bad Berleburg in Angelegenheiten des Datenschutzes, insbesondere auch des Beschäftigtendatenschutzes
- Unmittelbare Ansprechperson der Bürgerinnen und Bürger sowie anderer Betroffener für Fragen des Datenschutzes
- Frühzeitige und umfassende Konsultation (Beratung und Überwachung) im Rahmen der datenschutzrechtlichen Zulässigkeitsprozesse
- Zusammenarbeit mit der beziehungsweise dem Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW), auch im Sinne einer Anlaufstelle
- Mitwirkung (Beratung und Überwachung) bei Projekten mit datenschutzrelevanten Komponenten, insbesondere der Erarbeitung verwaltungsinterner Regelungen, Satzungen und Formularen, mit denen personenbezogene Daten verarbeitet werden sowie Verträgen mit Externen
- Überwachung der Fachbereiche im Hinblick auf die Einhaltung der Vorgaben zum Datenschutz (durch prozessabhängige und prozessunabhängige Überprüfung)
- Teilnahme an internen Arbeitskreisen und Vertretung der Stadt Bad Berleburg in externen Arbeitskreisen und Gremien mit datenschutzrechtlichem Bezug und
- Entwicklung von Schulungskonzepten und Durchführung von Schulungen zu datenschutzrechtlichen Themen, gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit anderen Stellen.
Externe Links
Weitere Hinweise
Für Tätigkeiten anderer Gemeinden und Gemeindeverbände sind deren eigene Datenschutzbeauftragte sowie die Landesbeauftragte für Datenschutz Nordrhein-Westfalen zuständig.
Für Tätigkeiten anderer Behörden oder sonstiger öffentlicher Stellen des Landes sind deren eigene Datenschutzbeauftragte sowie die Landesbeauftragte Datenschutz Nordrhein-Westfalen oder im Bundesbereich deren eigene Datenschutzbeauftragte sowie der Bundesbeauftragte für den Datenschutz zuständig.
Für Tätigkeiten privater Unternehmen sind deren eigene Datenschutzbeauftragte sowie die Landesbeauftragte für den Datenschutz Nordrhein-Westfalen, in bestimmten Fällen der Bundesbeauftragte für den Datenschutz zuständig.