Abfuhr von Grünabfällen
Im Frühjahr (11. und 13. Kalenderwoche) und im Herbst (40. und 42. Kalenderwoche) können für Grundstücke mit angemeldeten Biotonnen Strauchschnittsammlungen in Anspruch genommen werden. Größere Hölzer (Stammholz) werden nicht mitgenommen. Das Schnittgut soll möglichst gebündelt in tragfähigen Einheiten oder in offenen Säcken an der Straße bereitgestellt werden.
Die Anmeldung kann mit Anforderungskarten erfolgen, die bei der Information im Eingangsbereich der Stadtverwaltung abgeholt werden können.
Abgeholt werden je Anschlussstelle maximal 3 m3. Anforderungen müssen zwei Wochen vor dem jeweiligen Abholzeitraum an den Entsorger gerichtet werden. Der Entsorger teilt den genauen Abholtermin schriftlich oder telefonisch mit.
Die Anmeldung von sperrigen Grünabfällen per Internet ist in der Zeit 15 Tage vor Beginn der im Abfallkalender deklarierten Anmeldewochen bis zum Ende der Anmeldewochen (Sonntag) möglich.