Satzungen
Nach den Bestimmungen der Gemeindeordnung NRW haben alle Städte und Gemeinden des Landes Nordrhein-Westfalen das Recht, bestimmte örtliche Angelegenheiten durch Satzungen zu regeln.
Daher existieren in jeder Kommune Satzungen, z.B. eine Straßenreinigungssatzung, Abfallsatzung oder Hundesteuersatzung sowie entsprechende Gebührensatzungen.
Neben Satzungen kann die Gemeinde auch Ordnungsbehördliche Verordnungen erlassen. Sie regeln ausschließlich Angelegenheiten der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.
Satzungen und Ordnungsbehördliche Verordnungen sind vom Rat in öffentlicher Sitzung zu beschließen und anschließend öffentlich bekannt zu machen. So haben alle Bürger und Einwohner die Möglichkeit, sich über die neuen Regelungen zu informieren.
Die Satzungen und Ordnungsbehördlichen Verordnungen der Stadt Bad Berleburg finden Sie im „Ortsrecht“.