Hinweise zur Ausstellung eines Personalausweises
Zur Beantragung eines Personalausweises ist es notwendig, dass Sie persönlich im Bürgerbüro der Stadt Bad Berleburg vorsprechen, da Ihre eigenhändige Unterschrift auf dem Antragsformular sowie Ihre Fingerabdrücke benötigt werden.
Mitzubringen sind:
- Ein aktuelles biometrisches Lichtbild (Format 45 X 35 mm, mit einfarbigem hellen Hintergrund)
- Bisheriger Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass bzw. falls kein Ausweisdokument vorhanden ist, Geburtsurkunde oder Familienstammbuch
- Insbesondere bei Heirat oder sonstiger Namensänderung, Heiratsurkunde bzw. sonstige entsprechende Urkunden
- Einverständniserklärung beider Elternteile bei Kindern unter dem 16. Lebensjahr
- Beantragung bei Kindern unter 16 Jahren ist nur noch in Begleitung eines Erziehungsberechtigten möglich
Die Gebühr beträgt für unter 24-jährige Personen 22,80 € und ab dem 24. Lebensjahr 37,00 €.
Die Bearbeitungsdauer liegt z. Zt. bei ca. 2 bis 3 Wochen.
Ein Personalausweis wird in der Regel für Personen ab 16 Jahren ausgestellt. Seit dem 01.11.2007 gilt, dass auf Wunsch der Eltern auch für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren ein Personalausweis beantragt werden kann, beispielsweise für Reisen innerhalb der Europäischen Union. Bei Kindern ab 10 Jahren ist die persönliche Vorsprache erforderlich, da sie den Personalausweisantrag selbst unterschreiben müssen. Die Unterschriftsleistung von jüngeren Kindern ist auf Wunsch möglich.
Die Gültigkeitsdauer beträgt für Personen ab 24 Jahren 10 Jahre und für Personen unter 24 Jahren 6 Jahre. Eine Verlängerung des Ausweises ist nicht möglich. Änderungen des Ausweises werden nur bei Wohnort- und/oder Wohnungswechsel vorgenommen. Ändert sich z.B. der Familienname, muss ein neuer Ausweis beantragt werden.
In dringenden Fällen kann ein vorläufiger Personalausweis in Verbindung mit der Beantragung eines endgültigen Personalausweises ausgestellt werden. Benötigt wird hierzu jeweils 1 Lichtbild und o. a. Unterlagen. Die Gültigkeitsdauer beträgt 3 Monate. Die Gebühr beträgt hierfür zusätzlich 10 € und ist bei Beantragung zu zahlen. Der vorläufige Personalausweis wird sofort ausgehändigt.
Verlorene Ausweisdokumente müssen auch im eigenen Interesse dem hiesigen Bürgerbüro gemeldet werden. Das Wiederauffinden ist ebenfalls unverzüglich mitzuteilen.
Bei Verlust eines neuen Personalausweises mit eingeschalteter eID-Funktion (Ausstellung nach dem 01.11.2010) ist diese unverzüglich über den Sperrnotruf 0180/ 1-33 33 33 sperren zu lassen. Hierzu wird das Sperrkennwort benötigt. Sie können Ihren neuen Ausweis aber auch direkt beim Bürgeramt sperren lassen.
Sollten Sie noch Fragen haben, so beantworten Ihnen diese die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bürgerbüros gern.
In die meisten europäischen Länder ist die Einreise mit dem Personalausweis möglich. Aktuelle Informationen zu Einreisebestimmungen Ihres Reiseziels finden Sie auf den Internetseiten des Auswärtigen Amtes: www.auswaertiges-amt.de unter Reise und Sicherheit.