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Hinweise zur Ausstellung eines Reisepasses

Zur Beantragung eines Reisepasses ist es notwendig, dass Sie persönlich im Bürgerbüro der Stadt Bad Berleburg  vorsprechen, da Ihre eigenhändige Unterschrift auf dem Antragsformular sowie auch Ihre Fingerabdrücke benötigt werden.  
 
Mitzubringen sind: 

  • Ein aktuelles biometrisches Lichtbild (Format 45 X 35 mm, mit einfarbigem hellen Hintergrund)
  • Bisheriger Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass bzw.  falls kein Ausweisdokument vorhanden ist, Geburtsurkunde oder Familienstammbuch
  • Insbesondere bei Heirat oder sonstiger Namensänderung, Heiratsurkunde bzw. sonstige entsprechende Urkunden
  • Einverständniserklärung beider Elternteile bei Kindern unter dem 16. Lebensjahr
  • Beantragung bei Kindern unter 16 Jahren ist nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten möglich 

Die Gebühr beträgt für unter 24-jährige Personen 37,50 € und ab dem 24. Lebensjahr 60,00 €.

Bis ein Reisepass abgeholt werden kann, dauert es ab dem Tag der Antragstellung etwa drei bis vier Wochen. Sie werden nicht schriftlich benachrichtigt, können aber unter https://ausweisstatus.bad-berleburg.de/ durch Eingabe der Seriennummer des beantragten Reisepasses sowie Ihres Geburtsdatums den aktuellen Status der Bearbeitung "online" abrufen.
 
Benötigen Sie dringend einen Reisepass, so können sie einen Express-Reisepass beantragen. Dieser ist in der Regel 3 Werktage nach Antragstellung abholbereit. Falls die rechtzeitige Ausstellung eines Reisepasses oder Expresspasses nicht mehr möglich ist, stellen wir Ihnen einen vorläufigen Reisepass aus. Den vorläufigen Reisepass bekommen Sie sofort ausgehändigt, wenn Sie alle erforderlichen Unterlagen vorlegen können. Bedenken Sie, dass manche Länder die Einreise mit einem vorläufigen Reisepass ablehnen, da dieser ohne Fingerabdrücke ausgestellt wird.
 
Die Gültigkeitsdauer beträgt für Personen ab  24 Jahren 10 Jahre und für Personen unter 24 Jahren 6 Jahre.


Verlorene Ausweisdokumente müssen auch im eigenen Interesse dem hiesigen Bürgerbüro gemeldet werden. Das Wiederauffinden ist ebenfalls unverzüglich mitzuteilen.
 
Sollten Sie noch Fragen haben, so beantworten Ihnen diese die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bürgerbüros gern.