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Untersuchungsberechtigungsschein

Für Jugendliche, die vor Vollendung Ihres 18. Lebensjahres ein Beschäftigungsverhältnis beginnen, ist nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz vor Aufnahme der Beschäftigung dem Arbeitgeber eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen. Hierzu wird vom Bürgerservice ein Untersuchungsberechtigungsschein ausgestellt. Ein Berechtigungsschein für eine Nachuntersuchung kann nach Ablauf eines Jahres ausgestellt werden.

Grundsätzlich werden die UB-Scheine an die Jugendlichen selbst oder an die Personensorgeberechtigten gebührenfrei ausgegeben.

Zur Beantragung mitzubringen sind:
• der Personalausweis bzw. Kinderreisepass -/ausweis oder der Reisepass

Der Untersuchungsberechtigungsschein kann auch über Internet angefordert werden.
Sollten Sie Fragen haben, so beantworten Ihnen diese die Mitarbeiterinnen des Bürgerservice gern.