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Fischereischein

Fischereischein

Nach abgelegter Fischerprüfung kann ein Fischereischein beantragt werden. Ein Fischereischein darf nur Personen erteilt        werden, die das 14. Lebensjahr vollendet haben. Die Fischerprüfung kann beim Kreis Siegen Wittgenstein, Untere Fischereibehörde, Koblenzer Str.73, 57072 Siegen, Tel. 0271 333-0, abgelegt werden.
Der Fischereischein wird für ein Jahr oder für fünf Jahre erteilt. Er wird kalenderjährlich ausgestellt. Das bedeutet: Die Gültigkeit beginnt ab Antragstellung bis zum 31.12. des jeweiligen Jahres.
Nach der Erstausstellung können Fischereischeine mehrmals verlängert werden.

Jugendfischereischein
Jugendliche, die mindestens 10 Jahre alt sind aber noch nicht das 16. Lebensjahr vollendet haben, können sich einen Jugend-      fischereischein ausstellen lassen. Dieser wird für ein Kalenderjahr ausgestellt und kann jeweils um ein weiteres Jahr verlängert werden. Mit dem Jugendfischereischein darf nur in Begleitung eines Inhabers eines gültigen Fischereischeins geangelt werden.

Gebühren
1-Jahresfischereischein: 16,00 €
5-Jahresfischereischein: 48,00 €
Jugendfischereischein: 8,00 €

Zahlungsweise
Die Gebühr kann in bar oder per EC-Kartenzahlung entrichtet werden.

Zur Antragstellung erforderliche Unterlagen:
Gütiges Ausweisdokument (Personalausweis/ID-Karte oder Reisepass)
Nachweis über die Fischereiprüfung
1 Passbild (nur bei Erstausstellung oder Neuausstellung)