Grabschmuck von Rasengräbern entfernen
Mit steigenden Temperaturen naht die Zeit, in der auch auf den den Bad Berleburger Friedhöfen gemäht wird. Deshalb bittet die Stadt Bad Berleburg darum, Grabschmuck auf oder neben Rasengräbern zu entfernen. Die Stadt weist darauf hin, dass nach der aktuellen Friedhofsatzung das Anbringen von Grabschmuck, wie Pflanzen, Blumenvasen oder Grablichtern lediglich außerhalb der Mähsaison in der Zeit vom 15. Oktober bis 15. April sowie an besonders dafür ausgewiesenen Flächen gestattet ist. Im Sommerhalbjahr muss somit ganz auf den Grabschmuck verzichtet werden, da die Mäharbeiten ansonsten unnötig erschwert werden und einen erheblich höheren Aufwand verursachen. Diesen erhöhten Aufwand zu verhindern, ist gerade auch für die in den Ortschaften Aue, Beddelhausen, Hemschlar, Rinthe und Wingeshausen im Einsatz befindlichen Ehrenamtlichen wichtig. Die erhöhten Kosten müssten dann den Nutzungsberechtigten auferlegt werden. Die Stadt weist zudem darauf hin, dass ohne Ausnahmegenehmigung das Befahren der Friedhöfe mit Kraftfahrzeugen und Fahrrädern nicht gestattet ist. Gerade in den vergangenen Wochen ist es durch Begegnungsverkehr auf den engen Wegen zu unangenehmen Situationen auf den Friedhöfen gekommen, die der Würde des Ortes nicht entsprechen.