Auf Sammeln von Material für Osterfeuer absehen
Auch in diesem Jahr muss der Brauch im Stadtgebiet ausfallen. Die Verwaltung bittet die Veranstalter daher, vom Sammeln des eigentlich notwendigen Materials sowie vom Bau der Osterfeuer abzusehen. Die Entsorgung von sperrigen Grünabfällen kann angemeldet werden.
Die gültige Coronaschutzverordnung untersagt generell Veranstaltungen. Derzeit ist davon auszugehen, dass dies auch nach dem 28. März – bis dahin ist die aktuelle Verordnung gültig – noch der Fall sein wird. Und damit zugleich auch während der Osterfeiertage. Demnach finden Osterfeuer als Brauchtumsveranstaltung aller Voraussicht nach nicht statt. Der Grund: Gerade bei derartigen Veranstaltungen besteht eine erhöhte Gefahr, dass Abstandsregeln oder das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes nicht eingehalten werden. Sollten Osterfeuer unvermutet doch stattfinden dürfen, wird die Stadt Bad Berleburg darüber natürlich umgehend informieren. Aufgrund der zu erwartenden Ausfälle bittet die Verwaltung die Veranstalter zugleich darum, vom Sammeln des Materials und dem Bau der Osterfeuer abzusehen.
Da viele Bürgerinnen und Bürger eigentlich ihr Ast- und Strauchwerk, das üblicherweise beim „Frühjahrsputz“ im Garten anfällt, als Material für Osterfeuer beisteuern, weist die Stadtverwaltung auf entsprechende Alternativen zur Entsorgung hin. Im April steht eine Ast- und Strauchabfuhr auf dem Plan, in deren Rahmen Anschlussnehmer der Biotonne die entsprechenden Abfälle entsorgen können. Die Abfuhr des Ast- und Strauchwerks muss bis spätestens 14 Tage vor dem jeweiligen Termin angemeldet werden. Die Abfuhr sperriger Grünabfälle steht im Stadtgebiet von Montag bis Freitag, 12. bis 16. April, auf dem Plan. Die Anmeldung erfolgt – wie beim Sperrmüll – online unter www.bad-berleburg.de oder per Karte. Der Entsorger teilt nach Anmeldung den genauen Termin telefonisch mit. In diesem Zusammenhang weist die Verwaltung darauf hin, dass das Verbrennen von Abfällen, einschließlich organischer Gartenabfälle, verboten ist.