Klimaschutzpreis für ehrenamtliches Engagement
Das Klima schützen – und dafür belohnt werden: Das ist möglich mit dem Klimaschutzpreis der Stadt Bad Berleburg und von Westenergie. Bis Sonntag, 15.09.2024, sind Bewerbungen für den Klimaschutzpreis 2024 in der Stadt der Dörfer möglich. „Wir wollen ehrenamtliches Engagement für Umwelt- und Klimaschutz in Bad Berleburg in den Fokus stellen. Dieses Thema ist wichtiger denn je, deshalb wollen wir mit diesem jährlichen Wettbewerb ein Zeichen setzen“, erklärt die Stabsabteilungsleiterin Regionalentwicklung, Colette Siebert.
"Kleine Initiativen honorieren"
Egal ob Verein, Institution, Unternehmen oder Einzelperson – bewerben konnte sich jede und jeder mit den eigenen Projekten und Ideen zum Wohle des Klimas. Besonders förderfähig sind Projekte, die zur Erhaltung oder Schaffung natürlicher Umweltbedingungen beitragen und das Einsparen von Treibhausgasen nachhaltig fördern. „Dabei wollen wir insbesondere kleine Initiativen honorieren“, verrät Colette Siebert. Vielfältige Inspirationen lieferten die Gewinnerinnen und Gewinner aus den vergangenen Jahren. So wurden unter anderem Nistmöglichkeiten für verschiedene Vogelarten geschaffen, „Bäume für die Ewigkeit“ gepflanzt, ein Agroforstsystem angelegt und Gartenbau für die Zukunft betrieben. Die Preisträgerinnen und -träger des Klimaschutzpreises 2024 kürt eine Jury nach Bewerbungsschluss. Diese Jury besteht aus Vertreterinnen und Vertretern der Stadtverwaltung, von Westenergie, aus der Politik und dem NABU. Eine Teilnahme lohnte sich nicht nur fürs Klima, sondern auch für den Geldbeutel. Weitere Informationen gibt es außerdem im Internet unter www.westenergie.de/klimaschutzpreis.
Teilnahmebedingungen für den Klimaschutzpreis
Der Westenergie-Klimaschutzpreis soll ehrenamtliches Engagement zum Wohle des Klimaschutzes und der Allgemeinheit würdigen. Deshalb loben Westenergie und die Stadt Bad Berleburg den Preis gemeinsam aus. Die Teilnahmebedingungen im Überblick:
- Das Projekt dient dem Klimaschutz, der Umwelt und Natur und vor allem den Menschen.
- Teilnahmeberechtigt sind alle Projekte, die der Allgemeinheit zugutekommen und öffentlich zugänglich und nutzbar sind.
- Minderjährige dürfen mit Erlaubnis des Erziehungsberechtigten teilnehmen. Die Erlaubnis muss der Bewerbung vorliegen. Eine Preisgeldauszahlung erfolgt auf das Konto des Erziehungsberechtigten.
- Preisträgerinnen und -träger der Vorjahre können sich mit anderen Projekten neu bewerben, nicht aber mit dem bereits geförderten Projekt.
- Die Projekte müssen klar von anderen Westenergie-Projekten abgrenzbar sein.
- Ausgeschlossen sind Projekte von Firmen und Gewerbetreibenden, die ihren eigentlichen Geschäftszweck unterstützen (z.B. Imkerin oder Imker stellt Bienenstöcke auf).
- Amts- und Mandatsträgerinnen und -träger dürfen nicht teilnehmen, auch nicht in anderer Funktion, wenn sie ein weiteres Amt (z.B. Vereinsvorsitzende oder -vorsitzender) ehrenamtlich innehaben.
- Eine Jury aus Stadtverwaltung und Westenergie entscheidet gemeinsam entsprechend der Westenergie Teilnahmebedingungen über die Preisvergabe.