Öffentliche Bekanntmachung: Widerspruchsmöglichkeit gegen die Datenübermittlung gemäß § 36 Abs. 2 des Bundesmeldegesetzes;
Hier: Widerspruch gegen die Übermittlung von Meldedaten an das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr gemäß § 58 c Abs. 1 des Gesetzes über die Rechtstellung der Soldaten (Soldatengesetz)
Der Text der Bekanntmachung kann hier eingesehen werden.