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Datum: 01.10.2025

Öffentliche Bekanntmachung: Widerspruchsmöglichkeit gegen die Datenübermittlung gemäß § 36 Abs. 2 des Bundesmeldegesetzes;
Hier: Widerspruch gegen die Übermittlung von Meldedaten an das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr gemäß § 58 c Abs. 1 des Gesetzes über die Rechtstellung der Soldaten (Soldatengesetz)

Der Text der Bekanntmachung kann hier eingesehen werden.