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Erklärung zur Namensänderung

In jedem Standesamt kann ein Antrag auf Namensänderung gestellt werden. Bitte vereinbaren Sie dafür einen Termin mit dem Standesamt.
Rechtswirksam wird die Namensänderung aber erst, wenn der zuständige Standesbeamte, der Ihr Eheregister führt, den Eintrag in das Familienbuch vorgenommen hat.

Welche Erklärungen können Sie abgeben ?

  • Ehegatten können nach der Eheschließung ihren gemeinsamen Ehenamen bestimmen
  • Ein Ehegatte kann seinen Geburtsnamen oder den zur Zeit der Erklärung über die Bestimmung des Ehenamens geführten Namen dem Ehenamen voranstellen oder anfügen oder eine solche Erklärung widerrufen
  • Ein verwitweter oder geschiedener Ehegatte kann seinen Geburtsnamen oder den bis zur Bestimmung des Ehenamens geführten Namen wieder annehmen
  • Ehegatten mit ausländischer Staatsangehörigkeit können ihren künftig zu führenden Namen nach dem jeweiligen Heimatrecht oder auch nach deutschem Recht wählen
  • Ein Kind und sein Ehegatte können erklären, dass sich die Namensänderung der Eltern des Kindes auf ihren Ehenamen erstrecken soll
  • Nach den Bestimmungen des Bundesvertriebenengesetzes können Erklärungen über die Führung von Vornamen und Familiennamen abgegeben werden.


Gebühren:

Für die Beurkundung oder Beglaubigung einer Erklärung, Einwilligung oder Zustimmung zur Namensführung aufgrund familienrechtlicher Bestimmungen ist eine Gebühr von 21,- € zu entrichten.


Hinweis:

Nach dem Gesetz über die Änderung von Familiennamen und Vornamen können, sofern ein wichtiger Grund diese Änderung rechtfertigt, Vor- und Familiennamensänderungen erfolgen.
Hinsichtlich einer solchen "öffentlich-rechtlichen Namensänderung" können Sie einen Antrag beim Standesamt im Rathaus der Stadt Bad Berleburg stellen.
Zuständig für die Entscheidung über diesen Antrag ist der Kreis Siegen-Wittgenstein, Fachservice Sicherheit, Ordnung und Verkehr.