Inhalt
Datum: 22.06.2023

Erweiterte Bedingungen: Neue Frist für "Stärkungspakt NRW"

Corona-Pandemie, Putins Angriffskrieg auf die Ukraine – damit sind tiefgreifende Auswirkungen auf nahezu alle Bereiche des täglichen Lebens verbunden. Das Land NRW hat mit dem „Stärkungspakt NRW – gemeinsam gegen Armut“ Mittel zur Verfügung gestellt, um die Auswirkungen in den Kreisen und Kommunen zumindest etwas abzufedern. Auf die Stadt Bad Berleburg entfallen 50.463 Euro, die Stadt Bad Laasphe hat 43.407 Euro zur Verfügung und die Gemeinde Erndtebrück 18.774 Euro. Die Antragsfrist ist noch einmal erweitert – bis einschließlich Samstag, 15.07.2023. Grund sind erweiterte Antragsmöglichkeiten, die das Land NRW kurzfristig Ende veröffentlicht hat. Daraus ergeben sich möglicherweise weitere Potenziale für bereits gestellte Anträge, die natürlich noch einmal nachgebessert werden dürfen. Zugleich ist es aber auch möglich, dass durch die geänderten Bedingungen weitere Antragsberechtigte hinzukommen.

Jahr 2021 gilt auch als Referenzjahr

Bisher galt als Bemessungsgrundlage das Jahr 2022, das in Bezug auf die ansetzbaren Mehrausgaben in Relation zum laufenden Jahr 2023 gesetzt wurde. Neu ist: Sind krisenbedingt die Ausgaben bereits im Jahr 2022 gestiegen und ergeben sich in der Folge nur geringe Ausgabensteigerungen im laufenden Jahr (also nur geringe Kostensteigerungen von 2022 zu 2023), können Antragsberechtigte als Bemessungsgrundlage nun zusätzlich auch auf das Jahr 2021 zurückgreifen – also den zu erwartenden Mehraufwand in 2023 gegenüber 2021 ansetzen. Die Wittgensteiner Kommunen Bad Berleburg, Bad Laasphe und Erndtebrück wollen die Mittel aus dem Stärkungspakt den gemeinnützigen sozialen Einrichtungen und eingetragenen Vereinen, die sich in ihren Städten sozial engagieren, zur Verfügung stellen.

Verwendungsmöglichkeiten sind vielfältig

Die Verwendungsmöglichkeiten für die Mittel sind vielfältig. In diesem Sinne können sie für krisenbedingte Mehrausgaben bei laufenden Angeboten, für die Schaffung neuer Angebote und Einzelfallhilfen eingesetzt werden. Dazu zählen beispielsweise Ausgaben zur Aufrechterhaltung des Betriebs wie etwa bei Miet- und Mietnebenkosten, Strom- und Heizungskosten, Müllentsorgung; Sachausgaben, die für den Betrieb und bzw. oder die Durchführung einzelner Angebote und Maßnahmen benötigt werden, etwa den Einkauf von Lebensmitteln, Verbrauchsgütern, Reinigungs- und Desinfektionsmittel, Handschuhen, Masken, Besteck, Einmal- oder Mehrweggeschirr, Küchenutensilien und ähnlichem; Personalausgaben oder Honorarausgaben für ausgewiesene Fachkräfte sowie Ungelernte, Ehrenamtliche, studierende Minijobber etc., die auf Stundenbasis Unterstützungs-, Betreuungs- oder Aushilfsarbeiten zur Aufrechterhaltung und bzw. oder zum Ausbau des Betriebs oder zur Durchführung einzelner Maßnahmen leisten. Investitionen sind laut den Förderrichtlinien nicht förderfähig. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.

Bedingungen für die Förderung

Die Anträge für die Mittel aus dem „Stärkungspakt NRW – gemeinsam gegen Armut“ müssen bis spätestens Samstag, 15.07.2023, bei der jeweils zuständigen Kommune – Stadt Bad Berleburg, Stadt Bad Laasphe oder Gemeinde Erndtebrück – eingereicht werden. Die maximale Zuwendung beträgt 3000 Euro, abhängig von der Anzahl der eingegangenen Anträge. Die Einrichtung bzw. der Verein muss sicherstellen, dass die Mittel im Sinne der Richtlinie eingesetzt werden – sie müssen bis spätestens Sonntag, 31.12.2023, vollständig ausgegeben sein. Es darf dabei keine sonstige Förderung oder Spende zur Finanzierung der genannten Förderbedarfe herangezogen werden. Das Antragsformular steht auf den Internetseiten der Stadt Bad Berleburg, Stadt Bad Laasphe und Gemeinde Erndtebrück bereit. Weitere Informationen gibt es bei Fachbereichsleiterin Bürgerdienste, Regina Linde, unter Tel. 02751 923-267 oder per E-Mail unter r.linde@bad-berleburg.de.