Steuererklärung im Rentenalter: Stichtag beachten
Viele Rentnerinnen und Rentner sind zum 31.07.2022 verpflichtet, bei ihrem Finanzamt eine Steuererklärung für 2021 einzureichen. Auch, wenn der Großteil der Rentnerhaushalte derzeit steuerfrei bleibt, so entbindet das die allermeisten nicht davon, zu diesem Stichtag ihre Einkünfte gegenüber dem Finanzamt zu erklären. Das Finanzamt benötigt in diesem Zusammenhang insbesondere die ausgefüllte „Anlage R“.
Beratungstermine sind gerne möglich
Um Rentnerinnen und Rentnern beim Ausfüllen dieses Vordrucks zu helfen, stellt die Deutsche Rentenversicherung auf Wunsch eine Bescheinigung (Rentenbezugsbescheinigung) über die steuerrechtlich relevanten Beträge aus. Wer darüber hinaus einen Beratungstermin bei der Stadt Bad Berleburg rund um das Thema Rente wünscht, kann sich gerne bei Silke Weller unter Tel. 02751 923-108 oder Dorle Schmidt unter Tel. 02751 923-268 wenden und einen Termin vereinbaren.