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Einfache Melderegisterauskunft nach § 44 Bundesmeldegesetz

Die Meldebehörden dürfen unter bestimmten Voraussetzungen Auskünfte aus dem Melderegister erteilen. Dem stehen keine datenschutzrechtlichen Bestimmungen entgegen. Voraussetzung für die Erteilung der Auskünfte ist, dass die gesuchte Person eindeutig im Melderegister identifiziert werden kann. Dazu sind folgende Angaben zu der gesuchten Person erforderlich:

  • Familienname
  • Vornamen oder/und
  • Geburtsdatum oder/und
  • letzte bekannte Anschrift 

Eine Erteilung an den Antragsteller darf nur erfolgen, wenn dieser erklärt:

  • ob die Auskunftsanfrage für „nicht gewerbliche“ oder „gewerbliche Zwecke“ erfolgt. Erfolgt die Anfrage für gewerbliche Zwecke, so ist der Grund zusätzlich anzugeben

und

  • das die Daten nicht für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels verwendet werden.

Eine einfache Melderegisterauskunft ist gebührenpflichtig und kostet 11 € und wird mit der Auskunftserteilung in Rechnung gestellt. Sollten Sie noch Fragen haben, können Sie sich gerne an das Team des Bürgerbüros per Telefon unter 02751/923-110 oder per Email an buergerbuero@bad-berleburg.de wenden.

Online-Antrag

Hier können Sie eine einfache Melderegisterauskunft online beantragen.