Bedingungen für die Förderung
Die Anträge für die Mittel aus dem „Stärkungspakt NRW – gemeinsam gegen Armut“ müssen bis spätestens Samstag, 15.07.2023, bei der jeweils zuständigen Kommune – Stadt Bad Berleburg, Stadt Bad Laasphe oder Gemeinde Erndtebrück – eingereicht werden. Die maximale Zuwendung beträgt 3000 Euro, abhängig von der Anzahl der eingegangenen Anträge. Die Einrichtung bzw. der Verein muss sicherstellen, dass die Mittel im Sinne der Richtlinie eingesetzt werden – sie müssen bis spätestens Sonntag, 31.12.2023, vollständig ausgegeben sein. Es darf dabei keine sonstige Förderung oder Spende zur Finanzierung der genannten Förderbedarfe herangezogen werden. Das Antragsformular steht auf den Internetseiten der Stadt Bad Berleburg, Stadt Bad Laasphe und Gemeinde Erndtebrück bereit. Weitere Informationen gibt es bei Fachbereichsleiterin Bürgerdienste, Regina Linde, unter Tel. 02751 923-267 oder per E-Mail unter r.linde@bad-berleburg.de.