Windenergie: Steuern durch FNP-Planung mit hoher Transparenz
Die Stadt Bad Berleburg wird mit der Ausweisung von Wind-Konzentrationszonen einen deutlichen Beitrag zur Energiewende und zur Versorgungssicherheit im Stadtgebiet leisten, dabei aber die Betroffenheit von Ortschaften berücksichtigen, Ausgleiche beim Natur- und Artenschutz schaffen und die Bevölkerung an den Erträgen kräftig profitieren lassen. Das ist das Ergebnis der aktuellen Planungen zu erneuerbaren Energien im Stadtgebiet, wozu aktuell ein Entwurf des Teilflächennutzungsplanes zur Steuerung von Windenergie im Stadtgebiet in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht wurde.
Zwölf Windkraft-Vorrangzonen ausgewiesen
„Wir wollen eine Planung erstellen, die die positive Umsetzung der erneuerbaren Energien ermöglicht und uns gleichzeitig die Steuerung vor Ort erhalten, soweit dies gesetzlich möglich ist. Daher arbeiten wir seit Beginn dieses Prozesses mit hoher Transparenz und haben unsere Planungen in den vergangenen Monaten vorangetrieben. Dafür danke ich allen Beteiligten ganz herzlich“, erklärte Bernd Fuhrmann. Der Bürgermeister der Stadt Bad Berleburg stellte jetzt – gemeinsam mit der Verwaltungsspitze sowie Planer Uwe Meyer – den Entwurf der Planungen zur Steuerung von Windenergie im Stadtgebiet vor. Insgesamt weist die Stadt Bad Berleburg zwölf Windkraft-Vorrangzonen auf einer Fläche von 2158 Hektar für Windkraft aus, verteilt über das gesamte Stadtgebiet – dies entspricht rund 7,8 Prozent der gesamten kommunalen Fläche. Sofern die Stadt Bad Berleburg bis zum Herbst 2023 einen Teilflächennutzungsplan auf den Weg bringt und die Bezirksregierung Arnsberg diesen genehmigt, sind ab dann Windenergieanlagen nur in diesen Zonen möglich. Ansonsten steht der gesamte Außenbereich aufgrund der aktuellen Gesetzeslage zum Bau von Anlagen zur Verfügung und Genehmigungen werden per Einzelfallprüfung durch die Baubehörde erteilt.
"Substanziell ausreichend Raum" für Planungen geben
Die Stadt Bad Berleburg ist im Planungsprozess gefordert, der Windenergie im Stadtgebiet „substanziell ausreichend Raum zu geben“ und keine „Verhinderungsplanung“ zu betreiben. Das Planungsbüro Uwe Meyer (Erndtebrück) hat die in der Stadtverordnetenversammlung beschlossenen und gesetzlich möglichen Kriterien zur Auswahl der Zonen angewandt, immer bezogen auf das gesamte Stadtgebiet und unabhängig von Planungen einzelner Projektierer sowie Eigentumsverhältnissen. Das Fachanwaltsbüro „Hoppenberg & Partner“ hat die Planungen zudem juristisch begleitet. Bernd Fuhrmann erläuterte die Ziele: „Uns war es im Rahmen einer Positivplanung wichtig, dass ein 1000-Meter-Abstand von Windenergieanlagen bis zum Innenbereich der Ortschaften eingehalten wird. Außerdem soll die Umfassung mit Windenergieanlagen jeder einzelnen Ortschaft im Umkreis von 3,5 Kilometern maximal bei 150 Grad liegen. Dies ist uns gelungen. Ein besonderer Dank geht an den Planer Uwe Meyer und den Fachanwalt Dr. Martin Schröder, die die strengen gesetzlichen Anforderungen an die Planung mit den kommunalen Zielen in Einklang gebracht haben.“
"Konkrete Maßnahmen im Natur- und Artenschutz umsetzen"
Die Lieferung von Industriestrom an heimische Unternehmen und die Möglichkeiten zur Herstellung von grünem Wasserstoff werden ebenfalls eine wichtige Rolle in den weiteren Planungen spielen, wozu es bereits Gespräche mit Projektierern und Unternehmen gibt. In der Energiewende wählt die Stadt Bad Berleburg im nächsten Schritt einen ganzheitlichen Ansatz und prüft dabei neben Wind- und Sonnenenergie auch die weiteren Möglichkeiten von Geothermie, Biomasse und Wasserkraft. Der Erste Beigeordnete Volker Sonneborn ging aber auch auf die geplanten Ausgleiche zu Nachteilen beim erforderlichen Ausbau der erneuerbaren Energien ein: „Als ausgezeichnete global-nachhaltige Kommune NRW ist es wichtig, parallel zum Ausbau der erneuerbaren Energien konkrete Maßnahmen im Natur- und Artenschutz umzusetzen, um etwa erforderliche Versiegelungen adäquat auszugleichen. Außerdem sollen unsere Bürgerinnen und Bürger an jeder entstehenden Windenergieanlage merklich profitieren.“ Will heißen: Vergünstigter „Unser BLB-Strom“ ist bereits jetzt für alle Haushalte in der Stadt der Dörfer verfügbar und ist ab dem Anschluss der ersten Windenergieanlage noch einmal deutlich günstiger erhältlich – dann mit einer Ersparnis von mindestens 250 Euro je Haushalt (weitere Informationen im Internet unter www.westfalenwind.de/strom-kaufen/unsere-tarife-2/blb/). Zudem sind von Projektieren zugesagt finanzielle Beiträge in eine Nachhaltigkeitsstiftung oder ähnliches, in einer Größenordnung von rund 50.000 Euro pro Windenergieanlage und Jahr. In gleicher Höhe fließt Gewerbesteuer pro Windrad und Jahr in die kommunale Kasse. Zudem sollen sich Bürgerinnen und Bürger künftig direkt an Windenergieanlagen beteiligen können – bereits ab 500 Euro.
FNP-Planung: Wie es weitergeht
Der Teilflächennutzungsplan steht am kommenden Montag, 17.04.2023, um 18.30 Uhr im Bürgerhaus am Markt in Bad Berleburg auf der Agenda der Stadtverordnetenversammlung. Das höchste politische Gremium der Stadt der Dörfer diskutiert und entscheidet dann über den entsprechenden Beschlussvorschlag. Sämtliche Entwürfe sind im Ratsinformationssystem der Stadt Bad Berleburg im Internet unter abrufbar. Stimmt die Stadtverordnetenversammlung zu, liegen die Entwurfsunterlagen von Dienstag bis Freitag, 18.04.2023 bis 19.05.2023, im Rathaus der Stadt Bad Berleburg (Zimmer 9) sowie im Internet unter www.bad-berleburg.de/bauleitplanung zur öffentlichen Einsichtnahme bereit. Im September muss die Planung seitens der Stadt Bad Berleburg beendet sein, damit genügend Zeit ist, um Rechtskraft dafür zu erlangen. Denn bis Donnerstag, 01.02.2024, muss ein Feststellungsbeschluss inklusive Genehmigung durch die Bezirksregierung Arnsberg und eine entsprechende Bekanntmachung vorliegen.