Infoveranstaltung zur Windenergie in Bad Berleburg
Mit größtmöglicher Transparenz für alle Menschen möchte die Stadt Bad Berleburg die Energiewende vorantreiben. Deshalb steht am kommenden Dienstag, 20.06.2023, um 18.00 Uhr eine Informationsveranstaltung in der Aula des Johannes-Althusius-Gymnasiums in Bad Berleburg auf dem Programm. „Wir wollen die Energiewende gemeinsam mit den Menschen in unserer Stadt der Dörfer gestalten und umsetzen. Unsere aktive Planung soll dabei einen Windkraft-Wildwuchs verhindern. Daher haben wir uns bewusst entscheiden, nach Abschluss der frühzeitigen Beteiligungsphase und Beginn der Offenlage nun eine weitere Bühne für Fragen zu bieten und gleichzeitig über den Stand der Dinge zu informieren“, erklärte Bernd Fuhrmann.
"Da geht nur gemeinsam"
Nachdem die Stadtverordnetenversammlung in einer Sondersitzung im April die Planungen zum Teilflächennutzungsplan (FNP) mit großer Mehrheit genehmigt hatte, lagen die Pläne bis Mitte Mai öffentlich aus. „Die Sondersitzung war ein Meilenstein für unseren gemeinsamen Weg zum Energiewechsel. Diesen wollen wir ganzheitlich denken – und das geht eben nur gemeinsam“, betonte der Bürgermeister der Stadt Bad Berleburg. Alle Menschen hatten daher die Möglichkeit zur Einsichtnahme in die Pläne – und für Einwendungen. Diese sind nun gesichtet, so dass mit der Offenlage der FNP-Planungen die nächste Phase der Umsetzung beginnen soll. Im Zuge der Veranstaltung sollen auch die geplanten Formen der Bürgerbeteiligung vorgestellt werden. Bei der Informationsveranstaltung mit dabei sind neben der Verwaltung auch der externe Planer Uwe Meyer und Fachanwalt Dr. Martin Schröder unter der Moderation von Steffi Müsse.
Ausblick zum weiteren Vorgehen
Die Arbeiten für die Umsetzung der Energiewende in der Stadt der Dörfer laufen weiterhin. Im September soll die FNP-Planung seitens der Stadt Bad Berleburg abgeschlossen werden, damit genügend Zeit ist, um Rechtskraft dafür zu erlangen. Denn bis Donnerstag, 01.02.2024, muss ein Feststellungsbeschluss inklusive Genehmigung durch die Bezirksregierung Arnsberg und eine entsprechende Bekanntmachung vorliegen.