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Datum: 06.02.2026

Neuer Bildungsscheck 2.0: Unterstützung für berufliche Weiterbildung in NRW

Weiterbildung lohnt sich – und wird aus diesem Grund auch weiter gefördert: Mit dem Bildungsscheck 2.0 unterstützt das Land Nordrhein-Westfalen ab 2026 gezielt Menschen, die ihre beruflichen Kompetenzen ausbauen möchten. Das Programm wird aus Landesmitteln sowie dem Europäischen Sozialfonds (ESF) finanziert und ist am 01.01.2026 in Kraft getreten. Das schreibt der Kreis Siegen-Wittgenstein in einer Pressemitteilung. 

Wer Anträge stellen kann

Anträge können ab Montag, 02.02.2026, gestellt werden. Antragsberechtigt sind Einzelpersonen mit Wohnsitz in NRW und einem zu versteuernden Jahreseinkommen von bis zu 50.000 Euro (bei gemeinsam veranlagten Ehepaaren bis 100.000 Euro). Voraussetzung ist, dass für die jeweilige Weiterbildung keine andere Förderung in Anspruch genommen werden kann. Es werden ausschließlich Einzelpersonen unterstützt.

Das wird gefördert

Gefördert werden berufsbezogene Weiterbildungen, die im Zusammenhang mit der aktuellen oder zukünftigen beruflichen Tätigkeit stehen – etwa der Erwerb oder das Nachholen von Abschlüssen, die Anerkennung ausländischer Qualifikationen, Sachkundenachweise oder die Erweiterung vorhandener Kompetenzen.

Bis 500 Euro Kostenübernahme

Der Bildungsscheck 2.0 übernimmt 50 Prozent der anerkannten Weiterbildungskosten, maximal 500 Euro. Eine Antragstellung ist einmal pro Kalenderjahr möglich. Nicht förderfähig sind Fahrt-, Unterbringungs- oder Verpflegungskosten sowie betriebliche Weiterbildungen.

Weitere Informationen

Alle Informationen rund um den Bildungsscheck sind zu finden auf der Homepage der Regionalagentur Siegen-Wittgenstein und Olpe unter www.regional-agentur.de/bildungsscheck-2-0-nrw. Für Fragen rund um den Bildungsscheck steht die Gestaltung, Innovation und Beratung in der Arbeits- und Sozialpolitik GmbH in Bottrop zur Verfügung. Telefonisch zu erreichen unter Tel. 02041 767 555 oder per Mail an bildungsscheck@gib.nrw.de.