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Datum: 07.09.2022

Freiheitsentziehende Maßnahmen im Rahmen rechtlicher Betreuung

Freiheitsentziehende Maßnahmen – das sind Maßnahmen, die Menschen gegen ihren natürlichen Willen in ihrer persönlichen Bewegungsfreiheit einschränken. Dabei können Vorrichtungen, Materialien, Gegenstände und Medikamente dazu dienen, Bewegungen zu behindern oder gänzlich zu unterbinden. Häufig genutzte Maßnahmen sind Gurtsysteme im Bett oder am Stuhl, Bettgitter oder Klemmbretter am Stuhl. Dazu zählen auch festgestellte Rollstuhlbremsen und in besonderen Fällen auch Psychopharmaka, wenn sie dazu eingesetzt werden, freiheitsentziehend zu wirken.

Betreuungsverein organisiert Veranstaltung

Im Rahmen des Vortrages thematisiert der Referent Frank Klöckner von der Betreuungsbehörde des Kreises Siegen-Wittgenstein rechtliche Grundlagen, betreuungsrechtliche Genehmigungsp­flichten und Alternativen zu freiheitsentziehenden Maßnahmen. Die Veranstaltung findet am Donnerstag, 15.09.2022, um 17.00 Uhr im Haus der Kirche, Schloßstraße 25, in Bad Berleburg statt und wird durch den Betreuungsverein Arche e.V. organisiert.

Anmeldung erforderlich

Eine Anmeldung ist zwingend erforderlich, da die Teilnehmendenzahl begrenzt ist. Anmeldungen werden unter Tel. 02751 89218-48 oder per E-Mail unter buero@bv-wi.de entgegengenommen. Es gelten die tagesaktuellen Corona-Richtlinien.