Das Antragsverfahren im Überblick
Die Anträge für die Mittel aus dem „Stärkungspakt NRW – gemeinsam gegen Armut“ müssen bis spätestens Donnerstag, 15.06.2023, bei der Stadt Bad Berleburg eingereicht werden. Die maximale Zuwendung beträgt 3000 Euro, abhängig von der Anzahl der eingegangenen Anträge. Die Einrichtung bzw. der Verein muss sicherstellen, dass die Mittel im Sinne der Richtlinie eingesetzt werden – sie müssen bis spätestens Sonntag, 31.12.2023, vollständig ausgegeben sein. Es darf dabei keine sonstige Förderung oder Spende zur Finanzierung der genannten Förderbedarfe herangezogen werden. Das Antragsformular steht ab sofort hier zum Download bereit. Weitere Informationen gibt es bei der Fachbereichsleiterin Bürgerdienste der Stadt Bad Berleburg, Regina Linde, unter Tel. 02751 923-267 oder per E-Mail unter r.linde@bad-berleburg.de. Das zuständige Ministerium hat nochmals darauf hingewiesen, dass für bestimmte Vereine und Einrichtungen bereits im Vorfeld Förderprogramme aufgelegt wurden, die zunächst – also vor dem Stärkungspakt – zur Anwendung kommen sollen, so etwa für Sportvereine. Das von der Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen hierfür aufgelegte Förderprogramm wird über den Landessportbund umgesetzt. Weitere Informationen gibt es im Internet unter https://bit.ly/3KxdKOZ. Ein weiteres spezielles Unterstützungsprogramm wurde auch für Kultureinrichtungen aufgelegt. Weitere Informationen dazu finden sich im Internet unter https://bit.ly/4170dF5.