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Zwangsversteigerung von Immobilien

Bei einer Zwangsversteigerung können Immobilien oftmals weit unter dem tatsächlichen Wert ersteigert werden! Es darf jeder mit bieten, der das 18. Lebensjahr erreicht hat und geschäftsfähig ist im Sinne des BGB, unabhängig von seiner Nationalität. Um ein Gebot abgeben zu können, müssen Sie sich mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass ausweisen können. Sie dürfen grundsätzlich auch für eine andere Person bieten. Allerdings unterliegt das unterschiedlichen Voraussetzungen: So benötigen Sie in jedem Fall einenotariell beglaubigte Bietvollmacht. Diese wird als Willenserklärung undEinverständnis der vertretenen Person anerkannt. Treten Sie als Vertretereiner juristischen Person auf, so benötigen Sie ebenfalls eine notariellbeglaubigte Vollmacht bzw. einen Nachweis der Vertretungsberechtigung inForm eines aktuellen, beglaubigten Registerauszugs (max. 4 Wochen alt).

Zum Internetportal (externer Link): www.versteigerungspool.de